Veranstaltung der BI Wedemark am 08.01.2019

 

Eine große Veranstaltung der BI Contra Industriehuhn Wedemark mit ca. 80 Zuhöreren fand am 08. Januar 2019 in Bennemühlen statt. Eckehardt Niemann, Koordinator des Netzwerkes Bauernhöfe statt Agrarfabriken und Agraringenieur, war eingeladen und beeindruckte die Zuhörer mit einem Vortrag über verschiedene Aspekte des Genehmigungs- und Widerspruchsverfahrens.

 

Zunächst begrüßte Claudia Preuß-Ueberschär, die erste Vorsitzende des Vereins Contra Industriehuhn Wedemark, die Anwesenden, darunter auch Vertreter der BI Wietze, Flotwedel und Initiative für gesunde Luft. Sie machte deutlich, warum viele Menschen gegen die Maststallerweiterung sind: Eine Tiermastanlage dieser Größe, 164.000 Mastplätze – ca. 1.23 Millionen Hühner pro Jahr – gebe es bisher in der ganzen Region Hannover nicht. Frau Ueberschär erklärte den Zuhörern, dass der Verein Contra Industriehuhn Wedemark lediglich zu dem Zweck gegründet wurde, ein Konto zu eröffnen und Verträge abschließen zu können. Daneben bestehe die BI Contra Industriehuhn Wedemark weiter.

 

Christiane Hussels, 2. Vorsitzende des Vereins, informiert über den Stand des Verfahrens beim Bauantrag. Die Genehmigungsbehörde ist die Region Hannover. Nach Auskunft des zuständigen Mitarbeiters der Behörde geht die Region davon aus, über den Antrag im ersten Quartal 2019 entscheiden zu können. Wenn eine Klage aussichtsreich erscheine, könne ein Umweltverband klagen. Der NABU Niedersachsen sei dazu bereit. Grundlage sei das Verbandsklagerecht. Peter Kremer, ein Berliner Anwalt, der große Erfahrung in diesem Bereich habe, sei bereit, die Prüfung der Antragsunterlagen zu übernehmen. Der finanzielle Aspekt spielt eine wichtige Rolle, denn ein klagender Umweltverband finanziere eine Klage nicht aus seinen Mitgliedsbeiträgen, sondern das Geld müsse von den engagierten Bürgern aufgebracht werden.

 

Eckehardt Niemann, Koordinator des Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken, trug vor, wie er den Antrag auf Maststallerweiterung in Wedemark Elze beurteile. Ob der Hühnermastbetrieb als landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betrieb einzustufen sei, hänge von der sogenannten Flächenbindung ab. Der Landwirt müsse, wenn er wie beantragt landwirtschaftlich privilegiert bauen wolle, die Hälfte des Futters für die Hühner auf seinen Flächen selbst erzeugen können. Niemann bezweifelte, ob das zuträfe. Die Pachtverträge des Landwirts müssten eine Restlaufzeit von mind. zwölf Jahren haben. Flächen, auf denen Silomais angepflanzt werde, schieden aus (Biogasanlage). Auch Flächen, auf denen Zuckerrüben angebaut würden, dürften nicht einbezogen werden, da es feste Verträge mit dem Abnehmer gebe. Flächen dürften auch nicht doppelt belegt sein (Biogasanlage, Schweinemast). In den Antragsunterlagen fehle jedoch die entsprechende Berechnung. Außerdem könne man beim Brandschutz, bei der Tierwohlgefährdung und beim Risiko gefährlicher Immissionen ansetzen.

 

Breite Zustimmung fand die Überzeugung, dass der Widerstand sich nicht gegen die Person des Landwirts bzw. seine Familie richte und dass nur mit fairen Mitteln gearbeitet werden dürfe.

 

Es folgten Fragen und Diskussion. Ermutigt wurden die Anwesenden durch die Erfahrungen von Vertretern dreier Bürgerinitiativen, die als Gäste anwesend waren und ihre Erfahrungen einbrachten.

 

Text: Christiane Hussels

Foto: S. Littkemann; stehend: Eckehardt Niemann


Es gab diverse Leserbriefe zur Veranstaltung, auch welche, die nicht veröffentlicht wurden.