Überregional

Gastbeitrag von Stefan Krepphold Zum Bauernprotest

Eine sachliche und interessante Bewertung der erneuten Bauernproteste und der Initiative „Land schafft Verbindung“ durch den Biolandwirt Stefan Kreppold aus Wilpersberg bei Aichach

Veröffentlicht am 1. Januar 2020 als Gastbeitrag des Blogs im "lebens inseln Shop".

 

 

Traktorenaufmärsche - grüne Kreuze - Mahnfeuer - Bauernproteste - warum und wofür?

 

Nach dem Bekunden der Initiatoren von „Land schafft Verbindung" richtet sich der Protest stichpunktartig gegen:

 

  1. Die Nichtwertschätzung durch die Gesellschafft - von ,,Bauernbashing" ist die Rede.
  2. ,,Die Politik hört nicht mehr auf uns". So BBV-Präsident Reidl im Bayrischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt.
  3. Die Neufassung der Düngeverordnung
  4. ,,Redet mit uns, nicht über uns"
  5. ,,das Klimapaket, Insektenschutzprogramm und das bayrische Volksbegehren Artenvielfalt"
  6. Die zunehmende Einflussnahme von NGO's und grünen Initiativen
  7. Verschärfte Gesetzgebung zur Haltung von Nutztieren im Besonderen bei Zucht- und Mastschweinen und Geflügel.

 

Nachfolgend versuche ich aus meiner Sicht klärende Feststellungen zu treffen.

 

 

Zu 1.: Die Nichtwertschätzung .... sprich Bauernbashing

 

Aus meiner Sicht gibt es kein Bauernbashing (welches die Ministerien „abstellen möchten"). Die Bauernfamilien rangieren bei Umfragen zur gesellschaftlichen Bedeutung hinter Ärzten und Krankenschwestern auf den vordersten Plätzen. Viele besonnenen Bürger wissen um den hohen arbeitszeitlichen Einsatz der Bauernfamilien, gerade in Tierhaltungsbetrieben. Viele wissen um den begrenzten Lohn und

Freizeitanspruch und um den Beitrag der Bauernfamilien zum Gelingen der dörflichen Gemeinschaft.

 

Wenn aber bei den genannten Erhebungen systembezogene Fragen gestellt werden, wie z.B.: ,,Wie gut werden die Nutzt iere gehalten? Oder „schädigt intensive, chemiebasierte Landnutzung Artenvielfalt und Wasserqualität?", dann zeigen die Zustimmungswerte stark nach unten. Also, bei differenzierter Betrachtung gibt es kein Bauernbashing, sondern ein Systembashing. Das heißt, der Bauer ist in Ordnung, das was er tut nicht. Und wenn es so ist, dann muss das intensive Landnutzungs - und Tierhaltungssystem auf den Prüfstand.

 

 

Zu 2.: ,,Die Politik hört nicht mehr auf uns". So BBV-Präsident Heidi im BLW

 

Dazu ist festzustellen, dass die Bauernvertretung bis vor kurzem bei der staatstragenden Mehrheitspartei in Bayern und in Berlin beinahe selbstverständlich immer Gehör gefunden hatte. Im Rahmen dieser weitgehend in Personalunion funktionierenden Zusammenarbeit zwischen CDU /CSU und Bauernverband konnten alle kritischen Fragen an das System der intensiven Landnutzung und Tierhaltung über 25 Jahre abgeblockt und verniedlicht werden. Durch den Druck nachstehender Fakten rücken nun auch immer mehr CDU /CSU Funktionäre von BBV Positionen ab.

 

Stichpunktartig ist zu nennen:

 

  • Die grandiose Überdüngung (heute noch 80 kg/ha auf 16 Mill ha LN in BRD) und die      damit verbundene Gefährdung von Grund- und Trinkwasser.
  • Das „Anpassen" der Anatomie von Schweinen und Geflügel an die ,,modernen"    Haltungssysteme: Schnabelkürzen, Schwanzkupieren, betäubungslose Kastration, Enthornen bei Rindern
  • Die Verharmlosung der Risiken, welche mit der Anwendung von Agrarchemie verbunden sind. Bis zum heutigen Tag wird die Gefährdung der Artenvielfalt durch Pestizide einerseits und durch enge Fruchtfolgen andererseits bestritten. Dabei liegen mittlerweile viele Erhebungen von renommierten Wissenschaftlern vor, welche genau diese Risiken und Auswirkungen bestätigen. Bereits 1990 hat der LfL-Pflanzenbau-Wissenschaftler Dr. Günther Pommer nach mehrjähriger Beobachtung verschiedener Landnutzungssysteme die Aussage getroffen: ,,Wer Artenvielfalt will, muss Agrarchemie drastisch einschränken!" Auf Grund dieser und weiterer Fakten begreift auch die CDU /CSU die Notwendigkeit einer Agrarwende. Ein „weiter so" wie es auch „Land schafft Verbindung" fordert, findet immer weniger Gehör.

 

Zu 3.: Die Neufassung der Düngeverordnung

 

Dazu ist festzustellen, dass es diese zunehmend strenger werdende Verordnung gar nicht bräuchte, wenn die Gesamtmenge aller tierischen Ausscheidungen gleichmäßig auf die 16 Millionen Hektar LN in der BRD ausgebracht würden. Im Wesentlichen sind 2 Ursachen für die Gefährdung von Grund- und Trinkwasser durch Nitrat aus der Tierhaltung anzuführen.

 

Da ist zum einen die Konzentration der Tierhaltung in bestimmten Regionen zu sehen. In manchen Dörfern und Regionen, mehrheitlich in nord - und ostdeutschen Bundesländern, leben z.B. bis zu 50 mal mehr Schweine als Bürger. Zum zweiten ist zu sehen, dass der zusätzliche Einkauf von N-Handelsdüngermengen konsequent kontrollierbar gemacht werden muss. Nährstoff- und Düngebilanzen sind mittlerweile, zu einem mit Recht, beklagten „Dokumentationsmonster" geworden. Trotzdem ist sehr wahrscheinlich, dass in vielen Betrieben diese Bilanzen auf dem Papier angepasst werden. Wie sonst würde sich der vom UBA ermittelte NÜberschuss erklären. (s. Seite 1). Unter dem Eindruck dieser „Ungenauigkeiten" ist das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten gehalten, stichprobenartig die Zukaufsmengen über die Bilanzbuchhaltung der Betriebe zu ermitteln. Diese, in Aussicht gestellte Kontrollmaßnahme führt natürlich zu einem weiteren Aufschrei in Richtung „Gängelung, Bürokratie, Überwachung".

 

 

Zu 4.: Redet mit uns ...

 

Diese Aussage steht diametral zur Wirklichkeit. Die Berufsvertretung der Landwirtschaft ist wie kaum eine andere Branche strukturell sehr gut gegliedert. Über Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände sind die gewählten Führungskräfte in alle relevanten agrarwirtschaftlichen und politischen Entscheidungsvorgänge eingebunden. Darüber hinaus sind die DBV-Funktionäre in fast allen Gremien, die der Landwirtschaft vor - und nachgelagert sind, (in erschreckendem Umfang) vertreten. Wenn nun all diese Einflussmöglichkeiten als nichtwirkungsvoll empfunden werden, muss die Qualität der eingebrachten Argumente hinterfragt werden.

Die Grußwort -Redner bei unseren großen Bauern - und Landfrauenveranstaltungen sind voll des Lobes über die arbeitsamen, tier und

naturliebenden Bauern und Bäuerinnen. Und versprechen vollmundig jede mögliche, politische Unterstützung. Deswegen ist mir nicht schlüssig, wenn gesagt wird „man redet nicht mit uns".

 

 

 

Zu 5.: Das erweiterte bayerische Naturschutzgesetz bzw. Ergänzungsgesetz als Folge des „Volksbegehrens Artenschutz".

 

Die Aufregung der Landwirte war zunächst verständlich, nachdem die meisten im Text des V.B. formulierten Maßnahmen in die

Bewirtschaftungsautonomie der Betriebe eingreifen. In einer vom Bauernverband im Schulterschuss mit dem Ministerium betriebenen

Gegenkampagne wurde die Verantwortung für den Artenschwund weit mehr als sachlich stimmig auf alle Mitverursacher abgeladen (Schottergärten, Mähroboter, Lichtverschmutzung, etc.). In den Stellungnahmen von BBV und des Ministeriums wurde in fahrlässiger Weise die Förderschädlichkeit der im Text vorliegenden Maßnahmen hinein interpretiert (z.B. Gewässerrandstreifen). Damit waren viele Bauernfamilien restlich aufgescheucht. Bedrohungsszenarien aus dem Mund von „Berufenen" verstärkten diese Ablehnung. So verstieg sich Ministerin Kaniber im Rahmen der Festrede zum Jubiläum des Maschinenringes Buchhafen (Ndby.) im Frühjahr des Jahres zu der Aussage: ,,Das Volksbegehren trägt enteignungsgleiche, ja kommunistische Züge".

 

Welche Wandlung scheint Frau Ministerin durchgemacht zu haben, wenn sie das neue, unveränderte Gesetz jetzt als „gute Sache" vertritt? Bedeutsamer noch ist die Frage, wie die Angesprochenen mit dieser Wandlung umgehen. Im Übrigen ist zu sehen, dass mit dem sog. Ergänzungsgesetz auf kurzem Weg weitere Verschärfungen für die konventionelle Landnutzung festgelegt wurden. So hätten sich die Initiatoren des VB niemals getraut, eine Pestizidreduktion von 50 % bis 2026 zu fordern. In der Summe dieses innerhalb von 5 bis 10 Monaten Erlebten bricht für die BBV-orientierte Bauernschaft die Welt zusammen. Einer Art von Forderungs- und Bedrohungs-Tsunamie ist das gleichzusetzen.

 

 

 

Zu 6.: Die zunehmende Einflussnahme der NGO's bzw. der Natur- und Umweltschutzverbände

 

Der Vizepräsident eines ostdeutschen Landesbauernverbandes bezeichnete dieses Bündnis als „grüne Pest". Der BUND weist im Verbund mit weiteren Partnern (Plattformverbände, Agrarbündnis Bayern) seit vielen Jahren auf die Notwendigkeit einer Kurskorrektur in Agrarpolitik und Agrarwirtschaft hin. Seit 2012 fordern Zigtausende von besorgten Bürgern und vieler besonnenen Bauernfamilien

aus ganz Deutschland zeitgleich mit der „Grünen Woche" die Weichenstellung für eine naturverträgliche Tier -, Klima- und Ressourcenschonende Wirtschaftsweise. Durch die konzentrierte Einflussnahme derjenigen, die von diesem System leben wie die „Made im Speck" wurden beinahe alle Reformbemühungen ausgebremst (s. Punkt 2).

Gleichzeitig aber entwickelte sich kontinuierlich eine breite gesellschaftliche Erwartung im Hinblick auf den Schutz der Gemeingüter

Wasser, Boden, Luft, Ressourcen und intakte Landschaften. Die regierende Politik in Bayern, BRD und Brüssel konnte aber in der Verflechtung mit der Agrarlobby diesen gesellschaftlichen Erwartungen höchstens scheibchenweise nachkommen. Unter diesen Umständen ist es zu starken Bündnissen zwischen Natur- und Tierschutzverbänden, ,,grünen" Parteien und vielen NGO's gekommen. Wenn die Politik nicht zum Handeln bereit ist, müssen diese Bündnisse Verantwortung für den Erhalt gesunder Lebensbedingungen übernehmen. Im Zusammenhang der breiten gesellschaftlichen Debatte zum bayerischen V.B. zeigt sich, dass viele Bürger ein „Weiter so" ablehnen.

 

„Naturschutz kann nur gemeinsam mit der Landwirtschaft gehen", so ist unisono zu vernehmen. An der Schlüssigkeit dieser Aussage ist ja nicht zu zweifeln, nachdem ca. 50 % der bayerischen Landesfläche landwirtschaftlich genutzt werden und sich dabei lnteressensunterschiede zwischen Nützen und Schützen dieser Fläche zwangsläufig ergeben. Idealerweise sollten im fairen Dialog einvernehmliche Lösungen entwickelt werden, so wie es an einigen Orten bereits gelungen ist, erweiterte Wasser und Naturschutzleistungen zu belohnen. Leider funktionierte diese Freiwilligkeit z.B. im Bereich Gewässerrandstreifen in Bayern nur auf ca. 20 % der vorhandenen Wasserläufe. Also musste im Zusammenhang des Volksbegehrens eine Verpflichtung eingeführt werden. Dies nicht zuletzt deswegen, weil ein bundesweites Pestizidmonitoring zum Zustand der Kleingewässer eine bedrohliche Schadstoffbelastung ergab.

 

Unter dem Eindruck dieser Fakten wird es im Hinblick auf den notwendigen Umwelt -, Natur - und Tierschutz weitere verschärfende

Gesetze geben, wenn freiwillige Vereinbarungen nicht zustande kommen. Die mit diesen Verschärfungen verbundenen Bewirtschaftungserschwernisse müssen - wenn der Markt dies nicht honoriert - durch umgeleitete öffentliche Gelder ausgeglichen werden .

 

 

 

Zu 7.: Verschärfte Gesetzgebung zur Haltung von Nutztieren, im Besonderen bei Zucht- und Mastschweinen und Geflügel

 

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung (WBA) hat 2015 mit einer Ausarbeitung zur intensiven Nutztierhaltung derselben die

Zukunftsfähigkeit abgesprochen. Dies v.a., weil Haltungs -, Aufstallungs - und Fütterungsbedingungen z.T. weit von einer wesensgemäßen Form abweichen.

 

  • Prof. Gareis von der LMU hat 2014 die Ergebnisse seiner Studie veröffentlicht, wonach 80 % der in 3 bayerischen Schlachthöfen angelieferten Mastschweine leichte, mittlere und schwere Ausbildung von Bursen (sog. falsche Schleimbeutel) aufweisen. Nach eindeutiger Aussage von Sachverständigen stehen diese schmerzhaften Veränderungen ursächlich im Zusammenhang mit den perforierten, harten Betonböden.
  • Bei ca. 90 % der 58 Millionen Schlachtschweine in der BRD werden vorbeugend, systematisch die Schwänze in der ersten Lebenswoche über einer glühenden Klinge auf Ein Drittel ihrer Länge eingekürzt.

 

Ich bin persönlich immer wieder entsetzt beim Betrachten von Bildern mit diesen schwanzverstümmelten Mastschweinen und qualvoll engen Kastenständen mit Muttersauen.

Im Blick nach vorne zeichnen sich gewaltige Herausforderungen zum Umbau von Schweine - und Geflügelstallsystemen ab. Hier können die Betriebe nicht allein gelassen werden. Die Gesellschaft und v.a. der Staat hat hier eine große Verpflichtung zu übernehmen. Zum Einen haben diese modernen Systeme über 30 Jahre zu billigen Fleisch-, Eier- und Milchpreisen geführt. Der Bürger konnte dadurch einen großen Teil seines Einkommens in den allgemeinen Konsum (inkl. Autokauf) einbringen. Zum Zweiten hat die Politik diese Systeme 30 Jahre gefordert und gefördert.

 

Noch in der Förderperiode von 2010 bis 2015 reichte das bayrische Landwirtschaftsministerium 80 Millionen Euro an Zuschüssen zum Bau von Schweineställen aus, obwohl bereits bekannt war, dass Vollspaltenböden zu Gelenksschädigungen führen.

 

 

 

Zurück zur Eingangsfrage „Demos warum und wofür?"

 

Es ist anzunehmen, dass dieser undifferenzierte Protest den Dialog mit der „so kritischen Gesellschaft" nicht befördern wird, weil sich alle Forderungen „Gegen etwas richten". Sinnvoll erschiene mir, die Bereitschaft zu einer System-Kurskorrektur zu postulieren und Politik und Gesellschaft konstruktiv in die Verantwortung einzubeziehen. Die von Klöckner und Kaniber angekündigten millionenschweren Imagekampagnen werden weiterhin ins Leere laufen. Dies solange, bis die Landwirtschaft:

  1. Bilder von Innenansichten tier- und wesensgerechter Aufstallungen zeigen kann.
  2. Der schlüssige Nachweis geliefert ist, dass das Düngungssystem der Kulturpflanzen Grund - und Trinkwasser nicht gefährdet.
  3. Die chemieorientierte Landbewirtschaftung keine kurz - und langfristige Gefährdung der Gesundheit von Mensch, Wasser, Tier und Pflanze mit sich führt.

An diesen Dringlichkeiten wird sich nichts ändern, auch wenn alle zugelassenen Traktoren (geschätzt 750 .000) bundesdeutsche Städte

blockieren, parallel dazu an allen Straßen neuchristliche, agrarpolitisch motivierte Kreuzwege installiert und theatralisch inszenierte Mahnfeuer abgebrannt werden.

 

Stephan Kreppold


Masthuhnkampagne der Albert-Schweitzer-Stftung

 Unser Kampf für die Tiere hat berühmte Vorbilder!

Was wir von Albert Schweitzer lernen können ...

 

„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“.

Dieser zentrale Lebenskonflikt zwischen Mensch und Natur und die Aufgabe des ausschließlich anthropozentrischen Weltbildes bildet den Ausgangspunkt des Denkens von Albert Schweitzer (1875 – 1965).

Sein Leitbild oder Lebensmotto war grundsätzlich die Ehrfurcht und der Respekt vor dem Leben. Aus dieser Erkenntnis leitet er eine generelle Haltung und einen Handlungsauftrag ab, den auch die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt verfolgt.

Um dieses Leitbild umzusetzen, konzentriert sie sich auf das unermessliche Tierleid, das durch die Nutzung von Tieren insbesondere zur Lebensmittelgewinnung entsteht und fördert die vegane Lebensweise als die derzeit ethisch beste Lösung.

Da aber in unserer Gesellschaft ein Ende der Nutzung von Tieren als Nahrungsquelle derzeit nicht erkennbar und absehbar ist, versucht die ASS als mittelfristige Lösung Verbesserungen in der Zucht, bei der Haltung und Tötung von sogenannten Nutztieren zu erreichen. Dies versucht sie unter Zuhilfenahme von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und agiert im Bereich von Wirtschaft, Verbraucherinformation, Recht und Politik. Darüber hinaus arbeitet sie mit Organisationen gleicher Zielrichtung zusammen, um für das Anliegen und das Bewusstmachen der Probleme eine größere Wirkung und Verbreitung erzielen zu können.

Die fatalen Folgen, die sich durch Massentierhaltung ergeben, werden evidenzbasiert dargestellt, sie sind fachlich sachlich richtig und verständlich beschrieben und sind als Informationsquelle sehr zu empfehlen.

Autorin: Dr. Claudia Preuß-Ueberschär

https://albert-schweitzer-stiftung.de/kampagnen/masthuhn-kampagne

 

Rede von Albert Schweitzer, 13. August 1908 in der Kirche St. Nicolai in Straßburg
„Was Du an Barmherzigkeit an Tieren tust, ist nur ein kleiner Tropfen des Dankes für das, was die Kreatur uns gegeben. Vergiss es nicht.
Das Leiden, in welchem sie für die Menschheit noch täglich gemartert und geopfert wird, spielt sich abseits und verborgen ab; aber es ist da, größer, als du dir denken kannst.
Es ist viel für diese Gedanken gewirkt worden, aber sie sind noch weit davon entfernt, allgemein durchzudringen.
Zum Teil haben sie ihre Kraft nicht entfaltet, weil man allgemein die Bestrebungen für Tierschutz etwas zu sentimental vorträgt. In den Schriften, die darüber verbreitet werden, erzählt man allzu viel gefühlvolle Geschichten vom lieben Hundelein und vom lieben Kätzelein, statt die Menschen zu zwingen, zu erkennen, dass die Barmherzigkeit gegenüber der Kreatur etwas ist, das zum wirklichen Menschsein gehört, und sie von dem Gedanken erschüttern zu lassen, dass, was sie an Qual der Kreatur mit ansehen und mit geschehen lassen, eine Schuld ist, die sie mit auf sich nehmen.

Und dann lassen sie sich zu leicht mutlos machen durch die Überlegung, dass der Einzelne nichts tun kann, und kommen dann dahin, wo die meisten stehen, dass sie von all dem Elend nur nichts sehen und hören wollen; sie meinen, es besteht dann weniger, weil sie so leben, als wäre es für sie nicht da.“

erschienen in: "Greenpeace Magazin" 2/2019 unter dem Stichwort "Tierrechte"


Münchner Gerichtsurteil zur Futterflächenberechnung

 

Wegweisendes Münchner Gerichtsurteil zu Futterflächen (Kommentar CIW)

 

Das Verwaltungsgericht München fällte Ende März ein wichtiges Urteil zu den Futterflächen, über die ein Hühnermäster verfügen muss. Durch die Einbeziehung von Soja als Futterpflanze für die Masthühner waren die Futterflächen des Landwirts nicht mehr ausreichend, denn Soja hat einen geringeren Ertrag als Getreide und Mais. Dieses Urteil ist hoffentlich wegweisend, weil bisher bei der Futterflächenberechnung meist von sehr theoretischen, für das reale Futter der Hühner unzureichenden Futterberechnungen ausgegangen wurde. Es ist davon auszugehen, dass die schwindende gesellschaftliche Akzeptanz für Mastställe dieser Größe und Tierhaltung in Gerichtsentscheidungen einfließt.

 

Aber Vorsicht, das Urteil des Verwaltungsgerichts München gilt nur für den beklagten Maststall. Ein anderes Verwaltungsgericht kann anders urteilen!

 

 

 

BR - 05.04.2019:
Gerichtsurteil erschwert Massentierhaltung

 

Naturschützer frohlocken, Bauern schlagen Alarm: Ein Münchner Urteil gegen eine Geflügelmastanlage in Wolnzach wird als wegweisend angesehen, weil sich nun die Mindestfläche für selbstangebautes Futter drastisch vergrößert. Für Mäster problematisch.

 

Ein Landwirt in Wolnzach hatte eine neue Geflügelmastanlage mit rund 145.000 Mastplätzen gebaut. Alle Genehmigungen waren bereits erteilt. So schreibt das Gesetz vor, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe ihre Futtermittel überwiegend, also zu mindestens 51 Prozent, selbst produzieren müssen. Bisher habe es jedoch ausgereicht, für die Futtermittelberechnung Mais und Weizen heranzuziehen, sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts München Florian Schlämmer.

 

"Was aber erstmalig durch ein Gericht ausdrücklich so entschieden wurde, ist, dass auch Soja bei der Berechnung der benötigten eigenen Flächen zur Futtermittelerzeugung zwingend einzubeziehen ist." Florian Schlämmer, Sprecher Verwaltungsgericht München

 

Soja braucht mehr Fläche

Die Krux für den Bauern: Soja ist weniger ertragreich und benötigt damit deutlich mehr Fläche als Mais oder Weizen, entsprechend steigt dadurch der Flächenbedarf. Bei der bisher üblichen Flächenberechnung mit Weizen und Mais kam der Mastbetrieb in Wolnzach mit rund 203 Hektar eigener Anbaufläche aus.

Unter Einbeziehung von Soja muss der Mäster jetzt aber laut Gericht rund 320 Hektar Anbaufläche für seine Geflügelmastanlage mit rund 145.000 Mastplätzen bereithalten. Das Soja-Urteil des Verwaltungsgerichts München führt damit also zu einem fast 60 Prozent höheren Flächenbedarf. Eine Fläche, die der Betrieb in Wolnzach laut Gericht nicht vorweisen kann.

 

Bauernverband sieht Fesseln für die Planung von Mastbetrieben

Der Bayerische Bauernverband sieht in dem Urteil ein großes Problem für die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Bayern und für künftige Stallbauprojekte. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, schaffe es neue Rahmenbedingungen für die Tierhaltung in Bayern, so der Pressesprecher des Bayerischen Bauernverbands Markus Peters auf Anfrage.

 

Bund Naturschutz freut sich über "Grundsatzurteil"

 Der Bund Naturschutz in Bayern wertet das Urteil als Grundsatzurteil. Die Umweltschutzorganisation hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage durch das Landratsamt Pfaffenhofen als staatliche Behörde im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Das Gericht befasste sich nicht mit der Geruchsbelästigung und möglichen Umweltfolgen, sondern nur damit, ob die Anlage noch als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann.

 

"Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz und die bäuerliche Landwirtschaft. Mit dem Urteil ist der Bund Naturschutz sehr zufrieden, weil erstmals ein Gericht entschieden hat, dass die Eiweißgrundlage in den Flächenbedarf mit einzuberechnen ist." Peter Rottner, Landesgeschäftsführer Bund Naturschutz

 

Für große Mastanlagen sei dies eine deutliche Einschränkung, so der Bund Naturschutz in Bayern. Im Freistaat gebe es rund 160 "landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen" für Masthähnchen über 10.000 Tiere - Tendenz steigend. Davon unterschieden werden industrielle Tierhaltungsbetriebe, die häufiger in Ost- und Norddeutschland vorkommen. Für diese gilt das Gebot jedoch nicht, 51 Prozent des Futterbedarfs selbst zu erzeugen.

 

Berufung gegen das Urteil erwartet

Gegen das Urteil können der Mastanlagenbetreiber sowie der Freistaat Bayern innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidungsgründe Berufung einlegen. Die Beklagten hatten die Urteilsbegründung an unterschiedlichen Tagen erhalten. Die Frist des Mastanlagenbetreibers endet somit am 2. Mai 2019, die Frist für den Freistaat endet laut Verwaltungsgericht München am 29. April 2019.

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 Quelle: Bayrischer Rundfunk, B5 aktuell, Thema des Tages 04.04.2019