Pressemitteilung zur Entscheidung des OVG

PM Contra Industriehuhn Wedemark, 18.09.2020 Maststallerweiterung in Elze

 

Eilantrag des NABU gegen Maststallerweiterung: Kein Erfolg in der zweiten Instanz

 

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 17.09.2020 bekannt gegeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Dezember 2019 aufgehoben wird. Das bedeutet, dass der Landwirt die Ställe fertig bauen und Hühner einstallen darf. Aber damit ist der juristische Weg nicht abgeschlossen, sondern nur der Eilantrag des NABU gegen die Genehmigung der Region zum vorzeitigen Bau der Anlage zurückgewiesen. Als nächstes muss sich die Region Hannover mit dem Widerspruch des NABU gegen die Baugenehmigung auseinandersetzen. Wenn die Region den Widerspruch zurückweist, hat der NABU die Möglichkeit zu klagen.

 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts umfasst 52 Seiten. Allerdings hat das Gericht nicht alle Argumente der Gegenseite akzeptiert. In der Presseerklärung des Gerichts heißt es, man habe der Beschwerde des Landwirts, die er nach der Entscheidung der ersten Instanz einlegte, „überwiegend stattgegeben“ und den Antrag des NABU „überwiegend abgelehnt“. Nun wird der Anwalt von NABU und CIW den Beschluss genau prüfen, um festzustellen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

 

Die Bedenken von Contra Industriehuhn Wedemark gegen die Erweiterung der Hühnermast sind mit dem Beschluss in keiner Weise entkräftet, da es beim Eilantrag nur darum ging, ob die Flächen des Landwirts für 164.000 Mastplätze ausreichend sind. Dabei geht es lediglich um eine theoretische Frage: Könnte der Landwirt 50 Prozent seines Futters auf seinen eigenen und auf gepachteten Flächen erzeugen? Nach dem Urteil der ersten Instanz pachtete der Landwirt erhebliche Flächen hinzu. Contra Industriehuhn Wedemark und der NABU haben aber grundsätzliche Bedenken bei einem Maststall dieser Größenordnung. Die wichtigsten: Es gibt, trotz Filteranlagen, Immissionen, die Flora und Fauna beeinträchtigen und die Anwohner durch Gerüche belästigen. Die Masthühner stehen ihr ganzes Leben lang, zum Schluss dicht an dicht, , auf ihren Ausscheidungen und haben wegen des schnellen Wachstums Gesundheitsprobleme. Der Wasserverbrauch steigt durch den Betrieb, und das in einem trockenen Bereich der nördlichen Region Hannover und des südlichen Teils des Landkreises Celle, in dem sich auch das Trinkwasserschutzgebiet Fuhrberger Feld befindet. Nicht zuletzt bewegen die Menschen der Bürgerinitiative die gesundheitlichen Risiken der industriellen Hühnermast: Der Antibiotikaverbrauch ist nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei Masthühnern und Puten kaum zurückgegangen und es ist immer noch nicht verboten, das Reserveantibiotikum Colistin einzusetzen.

Es gibt also aus Sicht der Bürgerinitiative und des NABU gute Gründe, eine Klage in Betracht zu ziehen.

 

V.i.s.d.P.

 

Christiane Hussels

2. Vorsitzende Contra Industriehuhn Wedemark