11. Februar 2020 Eilverfahren geht in die zweite Instanz Der Landwirt hat am 5. Februar 2020 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover eingelegt. Das Eilverfahren geht also in die zweite Instanz! tagPlaceholderTags: aktuell