Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Abscheidung von Bioaerosolen

 

Das Verwaltungsgericht Hannover fällte im März ein wichtiges Urteil zur Abscheidung von Bioaerosolen bei Hühnermastanlagen. Eine Abscheidung von 75 Prozent muss erreicht sein. In den Antragsunterlagen für den Bauantrag HMA Wedemark wird eine Abscheidung von 70 Prozent prognostiziert.

Pressemitteilung des VG Hannover