Region Hannover erteilt die Genehmigung zum Bau der Hühnermastställe!

Nun ist es so weit: Am 8. April erteilte die Region Hannover die Genehmigung zur Erweiterung der beiden beantragten Hühnermastställe in Wedemark Elze.
Hier die Zahlen und Fakten, noch mal zur Erinnerung: Es bestehen bereits zwei Ställe mit 79.000 Mastplätzen. Die Anlage soll um weitere zwei Ställe mit 85.000 Plätzen auf 164.000 Mastplätze erweitert werden. Es könnten dann, bei 7,5 Mastdurchgängen, jährlich ca. 1.230.000 Hühner gemästet werden.

 

 

 

Leider beruhen solche Genehmigungen auf zum Teil veralteten Gesetzen und Verordnungen und für einige wichtige Umweltaspekte, beispielsweise den Austritt der Bioaerosole in die Umwelt, gibt es noch gar keine gesetzlich festgelegten Obergrenzen. Deshalb hatten wir mit einer Genehmigung gerechnet. Derartige industrielle Tierhaltungsanlagen können in der Regel nur durch Klagen verhindert werden, leider! Deshalb prüft der von uns beauftragte Fachanwalt Peter Kremer die Rechtmäßigkeit der Genehmigung und hat einige Ansatzpunkte gefunden.

 

 

 

Der Widerstand gegen diese Maststallerweiterung ist groß, weil sie im Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld liegt und mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Grundwasser sowie Flora und Fauna zu rechnen ist. Außerdem sind gesundheitliche Gefahren durch an Feinstaub gebundene Keime, die auch Antibiotikaresistenzen transportieren können, zu befürchten. Nicht weit entfernt befindet sich ein Sportplatz und in Hohenheide ein Altenheim. Auch die Wohnbebauung in Elze und Hohenheide ist nicht weit entfernt. Der LKW-Verkehr in dem Bereich wird sich deutlich erhöhen.

 

 

 

Tierschützer wenden sich ebenfalls gegen die Genehmigung, da die Hühner wegen Überzüchtung zu Krankheiten neigen, u.a. Brustblasenentzündung, Skelettverformung, Überlastung des Herz-Kreislaufsystems, Fußballenentzündung. Auf engstem Raum auf ihren Ausscheidungen hockend, können sie ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben.

 

 

 

Das Umfeld ist nicht nur durch die Hühnermast belastet, sondern auch durch eine nahe gelegene Schweinemast mit 1.850 Plätzen und durch die Biogasanlage neben den bestehenden Ställen.

 

Der Landwirt hat die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung beantragt.

 

 

 

Unser Anwalt wird Widerspruch gegen die Genehmigung einlegen. Der NABU Niedersachsen würde in Kooperation mit der BI Contra Industriehuhn Wedemark vermutlich gegen die Genehmigung klagen.

 

 

 

Erste Voraussetzung: Der Anwalt sieht gute Erfolgsaussichten einer Klage.

 

 

 

Zweite Voraussetzung: Wir sammeln genug Spenden, um eine Klage finanzieren zu können.

 

 

 

Deshalb die große Bitte: Spenden Sie auf das NABU-Konto und werben Sie im Freundes- und Bekanntenkreis für eine Spende. Da gilt jetzt klotzen und nicht kleckern!

 

Wenn die Klage gewonnen würde oder wenn sie nicht zustande käme, würden Spenden ab € 100 nach Abzug der unvermeidbaren Kosten zurückgezahlt. Spenden unter € 100 verbleiben beim NABU Niedersachsen.

 

 

 

Spendenkonto

 

NABU Niedersachsen

 

Bank für Sozialwirtschaft 
IBAN:  DE47 2512 0510 0008 4448 00
BIC:     BFSWDE33HAN

 

 Verwendungszweck: HMA Wedemark (auf keinen Fall vergessen!)