Pressemitteilung

 

NABU Niedersachen und BI Contra Industriehuhn Wedemark

 

Gerichtsentscheidung bevorteilt industrielle Landwirtschaft durch Zulassung der Wedemärker Hühnermastställe.

NABU weiterhin gegen Ausbau von Massentierhaltung aktiv.

 

Der NABU hat gemeinsam mit der BI Contra Industriehuhn Wedemark (CIW), unterstützt durch viele engagierte Bürgerinnen und Bürger, gegen den weiteren Ausbau der Hähnchenmastställe im Bereich Wedemark gekämpft. Der am 16. September vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg ergangene Beschluss im Eilverfahren weicht sehr zum Bedauern des NABU von der Beurteilung des Verwaltungsgerichts Hannover ab, so dass den rechtlichen Einwänden des NABU nur in Teilen stattgegeben wird. Dies führt dazu, dass dem Wedemärker Hühnermäster die bereits während des juristischen Verfahrens errichteten Hallen für die Mast nun nachträglich bewilligt wurden, ebenso der Betrieb der Hähnchenmastställe. Eine Klage durch den NABU ist weiterhin möglich, dies würde jedoch den zwischenzeitlichen Betrieb des Stalles nicht verhindern.

 

Der 52-seitige Beschluss des Gerichts ist aus Sicht des NABU und der BI Contra Industriehuhn Wedemark in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar. So wird der Flächennachweis zur Bestätigung der Privilegierung zum Bauen im Außenbereich im Vergleich zu anderen bestehenden Gerichtsentscheidungen gelockert. Der NABU und BI Contra Industriehuhn Wedemark haben dafür kein Verständnis, da nach unserer Einschätzung durch diese Lockerung die Intention des Gesetzgebers beim Privilegierungsparagraphen praktisch ausgehebelt wird. Wir fürchten, dass durch diese Entscheidung falsche Anreize für die Errichtung weiterer Tierhaltungsställe gesetzt werden.

 

Der Beschluss des OVG ist eine Entscheidung gegen die bäuerliche und für die industrielle Landwirtschaft, obwohl die Zeichen der Zeit (Artensterben, Zunahme von Antibiotika-Resistenzen, Klimawandel) genau in die entgegengesetzte Richtung weisen.

 

Niedersachsen ist in Deutschland das Tiermäster-Land Nummer Eins. Pro Jahr werden hier rund 36 Millionen Hühner und etwa acht Millionen Schweine gemästet. Nach dem OVG-Beschluss vom 16. September 2020 hat es den Anschein, dass in diesem Bundesland trotz der Bedenken der Bevölkerung kein Urteil zu erwarten ist, das sich gegen die Interessen der Mäster richtet. Dies müssen NABU und Contra Industriehuhn Wedemark als Ergebnis ihres Kampfes einräumen. Mit diesem Gerichtsbeschluss wurde ein weiteres Mal pro Ökonomie und gegen das Allgemeinwohl entschieden.

 

Wenn auf rechtlichem Weg nichts erreicht werden kann, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Der NABU wird seinen Einsatz auf politischer Ebene fortführen. Und wenn es die Politik ernst meint, industrielle Tierhaltungen einzugrenzen, muss sie entsprechendes Recht schaffen. Es ist jetzt Aufgabe des Bundesgesetzgebers, klarzustellen, dass die Flächenbindung der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch tatsächlich so gemeint ist.